Öffentlicher Notar Dr. Paul Neundlinger & Partner - Notariat Rohrbach-Berg

Notar, rechtsberatende Berufe

IHR ÖFFENTLICHER NOTAR IN ROHRBACH-BERG (OBERÖSTERREICH)
Bei Fragen zu Themen wie Liegenschaftsrecht, Unternehmensrecht, Erbrecht oder unseren weiteren Leistungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu den unten angeführten Öffnungszeiten persönlich zur Verfügung und freuen uns bereits jetzt auf Ihre Anfrage!
Bei uns erhalten Sie eine objektive und unparteiische Beratung in unterschiedlichen Rechtsbereichen. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung, die ich während meiner Tätigkeit als Notar in Rohrbach-Berg sammeln konnte, sowie der langjährigen Erfahrung meines Notarpartners und des gesamten Teams.
Wir beraten Sie unter anderem zu den Themengebieten Erb-, Familien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht sowie über Möglichkeiten einer rechtzeitigen Vorsorge im privaten und unternehmerischen Bereich.
Wir nehmen uns für jeden unserer Klienten ausreichend Zeit, um Sie individuell zu beraten, die erforderlichen Verträge zu erstellen und somit die optimale Lösung für Ihre Anliegen zu finden.

Als Notar ist man Träger eines öffentlichen Amtes und muss deshalb bestimmten Grundprinzipien folgen. Dazu zählen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, öffentlicher Glauben, Vertraulichkeit und Sicherheit. Ein Notar ist der Objektivität verpflichtet, das heißt, er berät alle beteiligten Parteien zu ihrem Besten, was auch den großen Unterschied zu einem Rechtanwalt ausmacht, der die Interessen von nur einer Partei vertritt.

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentes oder sonstiger letztwilliger Anordnungen sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Unserer Erfahrung nach ist die Testamentserrichtung durch einen Notar empfehlenswert. Dies insbesondere um sicherzustellen, dass Ihr Testament in der richtigen Form errichtet wird, sich darin tatsächlich ihr letzter Wille wiederspiegelt und Ihr Testament sicher im Österreichischen Zentralen Testamentsregister verwahrt wird.

Wir errichten Kaufverträge über Liegenschaften, Schenkungs- und Übergabeverträge, Wohnungseigentumsverträge, Bauträgerverträge, Verträge für Grundteilungen, Urkunden über die Einräumung oder Löschung grundbücherlicher Rechte und vieles mehr.
Zu unseren Leistungen gehören die Einsichtnahme ins Grundbuch, das Fungieren als Treuhänder für Zahlungen, die Antragstellung zur grundbücherlichen Durchführung (inkl. aller benötigten Dokumente und Genehmigungen), sowie die fachkundige Vertretung der Parteien beim Grundbuchsgericht.

  • Liegenschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Unternehmensrecht
  • Vorsorge
  • Beurkundungen
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